Pauschaldotierte Unterstützungskasse: Interview mit Markus Sommer

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse gehört nach Einschätzung von Markus Sommer zu den am wenigsten bekannten, aber betriebswirtschaftlich interessantesten Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung im Mittelstand. Sommer berät mit seinem Unternehmen Sommerhilfswerk in Schwarzheide Unternehmer zur strategischen Gestaltung der bAV, mit besonderem Fokus darauf, wie sich Liquidität, Bilanz und Finanzierungskraft eines Unternehmens durch die Wahl des richtigen Durchführungswegs beeinflussen lassen. Im Interview mit der Redaktion von finanzwissenbetrieb.de erklärt er, warum die betriebliche Altersversorgung zu oft nur als Kostenfaktor betrachtet wird, was hinter dem Konzept der „eigenen Unternehmerbank“ steckt, welche Haftungsrisiken trotz Auslagerung an eine Pensionskasse bestehen bleiben und worauf Unternehmen bei hoher Mitarbeiterfluktuation achten sollten.

Über den Interviewpartner

Markus Sommer ist Gründer von Sommerhilfswerk mit Sitz in Schwarzheide. Sein Beratungsschwerpunkt liegt auf der betrieblichen Altersversorgung als strategischem Finanzierungsinstrument für Unternehmer, insbesondere über den Durchführungsweg der pauschaldotierten Unterstützungskasse. Dabei arbeitet er nach eigener Aussage eng mit Steuerberatern zusammen, deren Fachwissen zu Steuern, Jahresabschlüssen und Bilanzierung er als notwendige Ergänzung zur hochspezialisierten bAV-Beratung versteht, die an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Bilanzrecht und Betriebswirtschaft angesiedelt ist.

Das Interview

Betriebliche Altersversorgung wird häufig nur als Kostenfaktor betrachtet. Was übersehen Unternehmer dabei aus deiner Sicht am häufigsten?

Markus Sommer: Die meisten Unternehmer stellen sich zunächst die Frage: „Was kostet mich die bAV?“ Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist das aber oft die falsche Perspektive. Die entscheidende Frage lautet vielmehr: „Welche Auswirkungen hat die gewählte bAV auf die Liquidität, die Bilanz und die Finanzierungskraft meines Unternehmens?“

Viele Lösungen führen dazu, dass Kapital dauerhaft das Unternehmen verlässt. Dabei kann eine betriebliche Altersversorgung, richtig gestaltet, nicht nur ein Instrument der Mitarbeiterbindung sein, sondern gleichzeitig die Innenfinanzierung stärken, steuerliche Effekte nutzen und die unternehmerische Handlungsfähigkeit verbessern.

Mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse arbeitest du mit einem Instrument, das viele Geschäftsführer noch gar nicht kennen. Was genau steckt dahinter, kurz erklärt für Nicht-Fachleute?

Markus Sommer: Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist einer von fünf gesetzlich vorgesehenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist der älteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Lange bevor versicherungsförmige Lösungen auf den Markt kamen, wurde betriebliche Altersversorgung bereits über Unterstützungskassen organisiert. Sie ist also kein neues Modell, sondern ein seit Generationen bewährter Bestandteil der deutschen bAV.

Große Unternehmen wie Siemens, BASF oder Bosch nutzen Unterstützungskassen seit vielen Jahrzehnten. Im Mittelstand hingegen ist dieser Durchführungsweg häufig weitgehend unbekannt, nicht weil er ungeeignet wäre, sondern weil in der Beratung oftmals versicherungsförmige Lösungen im Mittelpunkt stehen.

Der wesentliche Unterschied zu vielen klassischen Modellen besteht darin, dass nicht automatisch ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Dadurch entstehen völlig andere betriebswirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten. Das Unternehmen kann die zugesagten Versorgungsleistungen finanzieren, ohne dass das Kapital zwangsläufig dauerhaft an einen externen Versicherer abgegeben wird. Je nach Ausgestaltung ergeben sich dadurch Vorteile für Liquidität, Innenfinanzierung und unternehmerische Flexibilität.

Du sprichst vom Effekt der eigenen Unternehmerbank. Was bedeutet das konkret, und warum verlässt bei den meisten klassischen Lösungen das Kapital das Unternehmen dauerhaft?

Markus Sommer: Bei vielen klassischen Versicherungslösungen fließen die Beiträge unmittelbar an eine Versicherung oder Versorgungseinrichtung. Ab diesem Zeitpunkt steht das Kapital dem Unternehmen für Investitionen, Wachstum oder Krisenzeiten nicht mehr zur Verfügung.

Ich stelle Unternehmern deshalb gerne eine einfache Frage: Warum sollte ich funktionierendes Kapital dauerhaft aus meinem Unternehmen herausgeben, wenn ich es gleichzeitig für Investitionen oder zur Finanzierung benötige? Große Unternehmen stellen sich genau diese Frage seit Jahrzehnten. Ein Beispiel ist Bosch: Dort hat die betriebliche Altersversorgung einen sehr hohen Stellenwert, zum 31.12.2024 habe das Anlagevermögen des Bosch Vorsorge Plans nach meinen Informationen 11,4 Milliarden Euro betragen.

Warum erwähne ich das? Weil große Unternehmen längst verstanden haben, dass betriebliche Altersversorgung nicht nur ein Personalinstrument ist, sondern auch ein betriebswirtschaftliches Instrument. Es geht um Kapital, Finanzierung und langfristige Unternehmensentwicklung. Genau das meine ich mit dem Effekt der „eigenen Unternehmerbank“. Unternehmer sollten sich nicht nur fragen, wie viel sie für die betriebliche Altersversorgung ausgeben, sondern auch wo das Kapital arbeitet und wem es während der Ansparphase wirtschaftlich dient. Denn genau dort entscheidet sich häufig, ob eine bAV die Liquidität eines Unternehmens stärkt oder dauerhaft schwächt.

Viele Arbeitgeber glauben, mit der Auslagerung an eine Pensionskasse sei ihre Verantwortung erledigt. Warum ist das ein Irrtum, und welche Haftungsrisiken bleiben bestehen?

Markus Sommer: Das Betriebsrentengesetz ist hier eindeutig. Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG bleibt der Arbeitgeber für die Erfüllung der zugesagten Versorgungsleistungen verantwortlich, auch dann, wenn die Durchführung über einen externen Versorgungsträger wie eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt.

Viele Unternehmer glauben, sie hätten mit dem Abschluss einer Versicherung ihre Verantwortung vollständig übertragen. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Finanzierung kann ausgelagert werden, die arbeitsrechtliche Einstandspflicht des Arbeitgebers jedoch nicht. Genau deshalb sollte bei der Auswahl eines Durchführungswegs nicht nur auf Rendite oder Steuerersparnis geachtet werden, sondern auch auf die langfristigen Haftungs- und Finanzierungsfolgen für das Unternehmen.

Was passiert mit dem eingezahlten Kapital, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen vorzeitig verlässt, und warum unterscheidet sich das je nach Durchführungsweg so stark?

Markus Sommer: Das ist aus meiner Sicht eine der wichtigsten Fragen überhaupt und gleichzeitig eine der am häufigsten übersehenen. Denn Mitarbeiter bleiben heute längst nicht mehr ihr gesamtes Berufsleben bei einem Arbeitgeber, Fluktuation gehört für viele Unternehmen zum Alltag. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Was passiert mit dem bereits aufgebauten Versorgungskapital, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen wieder verlässt?

Bei vielen versicherungsförmigen Lösungen ist dieses Kapital bereits an einen externen Versicherer abgeflossen. Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen, bleibt das Kapital dort gebunden, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber den Mitarbeiter nur wenige Jahre beschäftigt hat. Genau hier liegt einer der großen betriebswirtschaftlichen Vorteile der pauschaldotierten Unterstützungskasse: Solange die gesetzliche Unverfallbarkeit noch nicht eingetreten ist, bestehen Gestaltungsmöglichkeiten, die es bei vielen versicherungsförmigen Lösungen so nicht gibt.

Deshalb frage ich Unternehmer immer zuerst: Wie hoch ist Ihre Mitarbeiterfluktuation? Denn ein Durchführungsweg, der für ein Unternehmen mit sehr geringer Fluktuation sinnvoll sein kann, muss nicht automatisch auch für ein Unternehmen mit hoher Fluktuation die wirtschaftlich beste Lösung sein. Aus meiner Sicht ist das einer der am häufigsten unterschätzten Entscheidungsfaktoren bei der Auswahl einer betrieblichen Altersversorgung.

Wie arbeitest du mit Steuerberatern zusammen, und warum ist bAV aus deiner Sicht mehr als nur ein steuerliches Thema?

Markus Sommer: Steuerberater sind für mich unverzichtbare Partner. Sie sind die Spezialisten für Steuern, Jahresabschlüsse, Bilanzierung und die wirtschaftliche Einordnung von Unternehmensentscheidungen. Genau deshalb arbeite ich sehr eng mit ihnen zusammen.

Gleichzeitig ist die betriebliche Altersversorgung ein eigenständiges und hochspezialisiertes Rechtsgebiet. Sie bewegt sich an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Bilanzrecht und Betriebswirtschaft. Diese Spezialisierung ist weder Bestandteil der klassischen Ausbildung zum Steuerberater noch Schwerpunkt der täglichen Beratungspraxis. Deshalb sehe ich unsere Zusammenarbeit als Ergänzung, nicht als Konkurrenz: Ich bringe die fachliche Expertise im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ein, der Steuerberater beurteilt die steuerlichen und bilanziellen Auswirkungen und begleitet die Umsetzung im Unternehmen.

Aus meiner Sicht entsteht der größte Mehrwert für den Unternehmer genau dann, wenn beide Seiten ihr jeweiliges Fachwissen einbringen. Denn die Entscheidung für einen bestimmten Durchführungsweg ist am Ende keine reine Steuerentscheidung, sondern eine unternehmerische Entscheidung. Es geht um Liquidität, Finanzierung, Bilanzstruktur, Haftungsrisiken, Mitarbeiterbindung und die langfristige Entwicklung des Unternehmens. Steuern sind dabei wichtig, aber eben nur ein Teil der Gesamtbetrachtung.

Was würdest du einem Unternehmer raten, der seine bAV bisher nie aus betriebswirtschaftlicher Sicht hinterfragt hat?

Markus Sommer: Ich würde ihm keine Lösung empfehlen. Ich würde ihm Fragen stellen: Wie viel Kapital verlässt Ihr Unternehmen dauerhaft? Welche Auswirkungen hat Ihre bAV auf Ihre Liquidität? Wer kontrolliert das Kapital? Wie hoch ist Ihre verbleibende Haftung? Wie wirkt sich Mitarbeiterfluktuation aus? Würden Sie sich heute, mit Ihrem heutigen Wissen, noch einmal für denselben Durchführungsweg entscheiden?

Wenn ein Unternehmer diese Fragen ehrlich beantwortet, ergeben sich die richtigen Entscheidungen häufig ganz von allein. Denn eine betriebliche Altersversorgung sollte nicht nur die Altersvorsorge verbessern, sondern auch das Unternehmen stärken.

Zentrale Erkenntnisse aus dem Interview

Aus dem Gespräch mit Markus Sommer lassen sich vier Kernaussagen herausarbeiten, die für die bAV-Praxis im Mittelstand unmittelbar handlungsleitend sind.

  • bAV ist mehr als ein Kostenfaktor: Entscheidend ist nicht nur, was die betriebliche Altersversorgung kostet, sondern welche Wirkung sie auf Liquidität, Bilanz und Finanzierungskraft des Unternehmens hat.
  • Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist ein etablierter, aber im Mittelstand unterschätzter Durchführungsweg: Anders als bei versicherungsförmigen Lösungen verlässt das Kapital nicht zwangsläufig dauerhaft das Unternehmen.
  • Auslagerung entbindet nicht von der Haftung: Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG bleibt der Arbeitgeber für zugesagte Versorgungsleistungen verantwortlich, unabhängig vom gewählten Durchführungsweg.
  • Mitarbeiterfluktuation beeinflusst die Wahl des Durchführungswegs: Was bei geringer Fluktuation sinnvoll ist, muss bei hoher Fluktuation nicht die wirtschaftlich beste Lösung sein.

„Die entscheidende Frage lautet: Welche Auswirkungen hat die gewählte bAV auf die Liquidität, die Bilanz und die Finanzierungskraft meines Unternehmens?“ (Markus Sommer)

Kontext: Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Das deutsche Betriebsrentenrecht kennt fünf gesetzlich vorgesehene Durchführungswege: die Direktzusage, die Unterstützungskasse, die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds. Sie unterscheiden sich unter anderem darin, ob und in welchem Umfang das zugesagte Kapital bilanziell im Unternehmen verbleibt oder an einen externen Versorgungsträger übertragen wird, sowie in ihrer steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung. Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gelten als versicherungsförmige Durchführungswege, bei denen die Beiträge unmittelbar an den externen Versorgungsträger fließen. Die Direktzusage und die Unterstützungskasse folgen einer anderen Logik, bei der das Unternehmen selbst beziehungsweise eine unternehmensnahe Versorgungseinrichtung die Finanzierung steuert.

Für die Wahl des passenden Durchführungswegs sind neben steuerlichen Effekten insbesondere die in Deutschland unabhängig vom Durchführungsweg bestehende Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG sowie die Regelungen zur gesetzlichen Unverfallbarkeit nach § 1b BetrAVG relevant, die bestimmen, ab wann ein ausscheidender Mitarbeiter Ansprüche auf bereits erdiente Versorgungsleistungen behält.

Praxisbox: Sechs Fragen zur betriebswirtschaftlichen Prüfung der eigenen bAV

  1. Wie viel Kapital verlässt das Unternehmen durch die aktuelle bAV-Lösung dauerhaft?
  2. Welche Auswirkungen hat die gewählte bAV auf Liquidität und Bilanzstruktur?
  3. Wer kontrolliert das eingezahlte Kapital während der Ansparphase?
  4. Wie hoch ist die verbleibende Haftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG trotz Auslagerung?
  5. Wie wirkt sich die eigene Mitarbeiterfluktuation auf die Eignung des gewählten Durchführungswegs aus?
  6. Würde man sich mit heutigem Wissen erneut für denselben Durchführungsweg entscheiden?

Was Unternehmer aus dem Interview mitnehmen sollten

Für die Steuerung eines mittelständischen Unternehmens lassen sich aus den Aussagen von Markus Sommer drei strategische Linien ableiten. Erstens: Die betriebliche Altersversorgung sollte nicht isoliert als Personal- oder Steuerthema behandelt werden, sondern als Finanzierungsentscheidung mit Auswirkungen auf Liquidität und Bilanz. Zweitens: Die Auslagerung an einen externen Versorgungsträger reduziert den administrativen Aufwand, beseitigt aber nicht die gesetzliche Einstandspflicht des Arbeitgebers, weshalb Haftungsfragen bei der Auswahl des Durchführungswegs von Anfang an mitgedacht werden sollten. Drittens: Die eigene Mitarbeiterfluktuation ist ein oft übersehener, aber wirtschaftlich relevanter Faktor bei der Wahl zwischen den verschiedenen Durchführungswegen.

Wer diese drei Linien in die eigene Finanzplanung integriert, kann die betriebliche Altersversorgung von einem reinen Verwaltungsthema zu einem bewusst gesteuerten Baustein der Unternehmensfinanzierung weiterentwickeln.

Über Sommerhilfswerk

Sommerhilfswerk mit Sitz in Schwarzheide berät Unternehmer zur strategischen Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung, mit Schwerpunkt auf der pauschaldotierten Unterstützungskasse als Instrument zur Stärkung von Liquidität, Innenfinanzierung und unternehmerischer Flexibilität.

FAQ

Was ist eine pauschaldotierte Unterstützungskasse?

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist einer von fünf gesetzlichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung und der älteste in Deutschland. Anders als bei versicherungsförmigen Lösungen wird nicht automatisch ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, wodurch sich andere Gestaltungsmöglichkeiten für Liquidität und Innenfinanzierung ergeben.

Haftet ein Arbeitgeber auch nach Auslagerung der bAV an eine Pensionskasse?

Ja. Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG bleibt der Arbeitgeber für die Erfüllung der zugesagten Versorgungsleistungen verantwortlich, unabhängig vom gewählten Durchführungsweg.

Was bedeutet der Effekt der eigenen Unternehmerbank?

Damit ist gemeint, dass Kapital, das bei klassischen Versicherungslösungen dauerhaft an einen externen Versicherer abfließt, bei bestimmten Durchführungswegen wie der Unterstützungskasse je nach Ausgestaltung länger für Investitionen und Finanzierung im Unternehmen verfügbar bleiben kann.

Welche Rolle spielt die Mitarbeiterfluktuation bei der Wahl des Durchführungswegs?

Solange die gesetzliche Unverfallbarkeit noch nicht eingetreten ist, bestehen bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse Gestaltungsmöglichkeiten, die bei vielen versicherungsförmigen Lösungen nicht bestehen, weshalb die Fluktuationsrate ein relevanter Entscheidungsfaktor ist.

Ist die betriebliche Altersversorgung ein rein steuerliches Thema?

Nein. Sie berührt Liquidität, Finanzierung, Bilanzstruktur, Haftungsrisiken und Mitarbeiterbindung gleichermaßen und sollte deshalb als unternehmerische Entscheidung betrachtet werden, bei der Steuerberater und bAV-Spezialisten zusammenarbeiten.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die redaktionellen Ansichten der Redaktion von finanzwissenbetrieb.de sowie die Aussagen des Interviewpartners wieder. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine qualifizierte Rechtsanwältin, einen Steuerberater oder eine spezialisierte Fachperson für betriebliche Altersversorgung. Einzelne im Interview genannte Unternehmenszahlen beruhen auf Angaben des Interviewpartners und wurden redaktionell nicht unabhängig verifiziert.

Verwandte Themen

Aktuelle Beiträge