Bürgschaften der Bürgschaftsbanken

Bürgschaften der Bürgschaftsbanken für den Mittelstand: Ablauf, Voraussetzungen und Abgrenzung

Bürgschaften der Bürgschaftsbanken sind ein zentrales Instrument, wenn ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben an fehlenden Kreditsicherheiten zu scheitern droht. Viele Unternehmen, Gründer und Nachfolger verfügen über ein überzeugendes Geschäftsmodell und belastbare Planzahlen, können der Bank jedoch keine ausreichenden Vermögenswerte als Sicherheit anbieten. Genau an dieser Stelle setzt die Ausfallbürgschaft an: Sie ersetzt einen Teil der fehlenden Sicherheiten und macht eine Finanzierung dadurch für die finanzierende Bank darstellbar.

Anders als ein Zuschuss oder ein Förderdarlehen fließt bei einer Bürgschaft kein Geld an das Unternehmen. Die Bürgschaftsbank haftet gegenüber der Hausbank für einen Teil des Kredits, falls dieser ausfällt. Der Kreditnehmer bleibt vollständig zur Rückzahlung verpflichtet und zahlt für die Übernahme des Risikos ein Entgelt. Dieser Beitrag erklärt, wie das System aufgebaut ist, welche Vorhaben sich eignen, wie der Antragsweg über die Hausbank verläuft und worauf bei der Vorbereitung zu achten ist.

Zudem wird die Abgrenzung zu verwandten Instrumenten wie der Haftungsfreistellung der KfW und den Angeboten der Landesförderinstitute behandelt. Konkrete Betragsgrenzen, Haftungsanteile und Entgelte werden bewusst nicht genannt, weil sie sich ändern und je nach Bundesland und Programm abweichen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Konditionen der Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes.

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Was Bürgschaftsbanken sind und welche Funktion sie haben

Bürgschaftsbanken sind regional organisierte Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft. In der Regel besteht in jedem Bundesland eine eigene Einrichtung, getragen von Kammern, Verbänden, Kreditinstituten und weiteren Institutionen der regionalen Wirtschaft. Sie arbeiten nicht gewinnorientiert im klassischen Sinn, sondern verfolgen den Auftrag, die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen zu erleichtern. Dachverband ist der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken, dessen Informationsangebot unter vdb-info.de einen Überblick über die Institute bietet.

Die Funktion lässt sich in einem Satz beschreiben: Bürgschaftsbanken übernehmen gegenüber der finanzierenden Bank eine Ausfallbürgschaft für einen Teil eines Kredits, wenn dem Unternehmen banküblich verwertbare Sicherheiten fehlen. Das Vorhaben selbst muss dabei wirtschaftlich tragfähig sein. Eine Bürgschaft ist kein Mittel, um ein nicht tragfähiges Geschäftsmodell zu stützen, sondern schließt eine Lücke zwischen dem Sicherheitenbedarf der Bank und dem tatsächlich vorhandenen Sicherheitenpotenzial.

Rückbürgschaften von Bund und Ländern

Die Bürgschaftsbanken sichern ihr eigenes Risiko in der Regel über Rückbürgschaften von Bund und Ländern ab. Dieses System erlaubt es ihnen, Risiken zu übernehmen, die eine Geschäftsbank allein nicht tragen würde. Für den Antragsteller ist das Zusammenspiel im Alltag kaum sichtbar, es erklärt aber, warum die Prüfung sowohl betriebswirtschaftliche als auch förderrechtliche Aspekte umfasst. Die jeweiligen Rahmenbedingungen legen Bund und Länder fest, weshalb sich Details zwischen den Instituten unterscheiden können.

Abgrenzung zu klassischer Bürgschaft und Garantie

Von einer privaten oder gewerblichen Bürgschaft unterscheidet sich die Bürgschaftsbank-Bürgschaft durch ihren Förderzweck und ihre Ausgestaltung als Ausfallbürgschaft. Das bedeutet, dass die Bank zunächst eigene Sicherheiten verwertet und ihre Maßnahmen zur Beitreibung ausschöpft, bevor die Bürgschaft in Anspruch genommen wird. Die genauen Regelungen zum Ablauf im Verwertungsfall ergeben sich aus den Bürgschaftsbedingungen des jeweiligen Instituts.

Für welche Vorhaben und Unternehmen eine Bürgschaft in Frage kommt

Angesprochen sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk, Handel, Industrie, Dienstleistung und den freien Berufen. Je nach Institut gelten Einschränkungen für bestimmte Branchen oder Vorhaben, die vorab zu klären sind. Typische Verwendungszwecke betreffen sowohl Investitionen als auch laufende Finanzierungsbedarfe.

  • Existenzgründung und Unternehmensnachfolge, etwa der Kauf eines bestehenden Betriebs
  • Investitionen in Maschinen, Anlagen, Betriebsausstattung und Gebäude
  • Erweiterung der Kapazitäten oder Aufbau neuer Standorte
  • Betriebsmittelfinanzierung, soweit sie mit einem tragfähigen Konzept verbunden ist
  • Umfinanzierungen und die Neuordnung bestehender Verbindlichkeiten in begründeten Fällen
  • Beteiligungen und Finanzierungen im Rahmen von Wachstumsvorhaben

Nicht jeder Zweck ist bei jedem Institut gleichermaßen förderfähig. Reine Sanierungsfälle ohne tragfähiges Fortführungskonzept, spekulative Vorhaben oder die Ablösung bereits ausreichend besicherter Kredite stehen in der Regel nicht im Mittelpunkt. Ob ein Vorhaben passt, lässt sich am besten im Vorgespräch mit der Hausbank oder direkt mit der zuständigen Bürgschaftsbank klären.

Beispiel aus der Praxis

Ein Fertigungsbetrieb plant die Anschaffung einer neuen Produktionsanlage. Die Hausbank hält das Vorhaben für sinnvoll, bewertet die vorhandenen Sicherheiten jedoch als nicht ausreichend, weil Grundstücke bereits belastet sind und die neue Anlage selbst nur begrenzten Beleihungswert hat. Mit einer Ausfallbürgschaft für einen Teil des Kredits kann die Bank die Finanzierung dennoch darstellen. Die Bürgschaft ersetzt dabei nicht die Prüfung durch die Bank, sondern ergänzt das Sicherheitenpaket.

Das Hausbankprinzip und der Antragsweg im Überblick

Bürgschaftsanträge werden grundsätzlich nicht direkt vom Unternehmen bei der Bürgschaftsbank gestellt, sondern über die Hausbank. Dieses Hausbankprinzip hat einen praktischen Hintergrund: Die Hausbank kennt das Unternehmen, führt die Kontoverbindung, bewertet die Kreditwürdigkeit und bleibt Vertragspartner für den Kredit. Die Bürgschaftsbank prüft ergänzend, ob die Voraussetzungen für ihre Haftungsübernahme erfüllt sind.

Für Geschäftsführer bedeutet das, dass das erste Gespräch immer mit der Bank zu führen ist, die den Kredit ausreichen soll. Diese entscheidet, ob sie das Vorhaben grundsätzlich mittragen will und ob eine Bürgschaft als Besicherungsbaustein sinnvoll ist. Ohne ein positives Votum der Hausbank kommt in der Regel kein Antrag zustande.

Schritt für Schritt zur Bürgschaft

  1. Vorhaben und Finanzierungsbedarf klären, Konzept und Planzahlen erstellen
  2. Gespräch mit der Hausbank führen und die Besicherungslücke benennen
  3. Hausbank prüft das Vorhaben und stellt den Bürgschaftsantrag über ein standardisiertes Verfahren
  4. Bürgschaftsbank prüft Unterlagen, Tragfähigkeit und Förderfähigkeit und stellt gegebenenfalls Rückfragen
  5. Gremium oder zuständige Stelle der Bürgschaftsbank entscheidet über die Bürgschaft
  6. Bürgschaftsurkunde wird ausgestellt, die Hausbank zahlt den Kredit aus
  7. Während der Laufzeit werden Entgelt und Berichtspflichten erfüllt

Die Dauer des Verfahrens hängt von Vollständigkeit der Unterlagen, Komplexität des Vorhabens und Größenordnung ab. Für kleinere Vorhaben bieten viele Institute vereinfachte oder beschleunigte Verfahren an, deren Voraussetzungen sich bei der jeweiligen Bürgschaftsbank erfragen lassen. Wichtig ist, den Antrag vor Beginn des Vorhabens zu stellen, weil ein bereits begonnenes oder abgeschlossenes Vorhaben die Förderfähigkeit gefährden kann.

Prüfkriterien und erforderliche Unterlagen

Die Bürgschaftsbank beurteilt, ob das Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist und ob die Rückzahlung aus dem laufenden Geschäft nachvollziehbar erscheint. Neben den Zahlen spielt die Person des Unternehmers eine erhebliche Rolle. Fachliche und kaufmännische Qualifikation, Branchenerfahrung und persönlicher Einsatz werden bewertet. Häufig wird erwartet, dass der Inhaber eigene Mittel oder eine angemessene persönliche Haftung einbringt, weil die Bürgschaft nicht das gesamte Risiko von den Verantwortlichen nehmen soll.

Wer sich mit der internen Bonitätsbeurteilung durch die Bank beschäftigt, erkennt viele Prüfpunkte wieder. Ein strukturiertes Bankrating verbessert die Ausgangslage auch bei Bürgschaftsanträgen. Ergänzend zur Bankprüfung gelten die förderrechtlichen Vorgaben, etwa zur Unternehmensgröße und zur Zulässigkeit der Beihilfe.

PrüfbereichTypische FragenÜbliche Unterlagen
Unternehmer und ManagementQualifikation, Erfahrung, NachfolgeregelungLebenslauf, Qualifikationsnachweise, Gesellschafterstruktur
VorhabenZweck, Marktchancen, WettbewerbspositionKonzept, Angebote, Investitionsplan
Wirtschaftliche LageErtragskraft, Verschuldung, LiquiditätJahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, aktuelle Zahlen
PlanungPlausibilität von Umsatz, Kosten und KapitaldienstPlan-Gewinn- und Verlustrechnung, Liquiditätsplanung, Finanzierungsplan
SicherheitenWelche Sicherheiten sind vorhanden, was fehltSicherheitenübersicht, Bewertungen, Selbstauskunft

Checkliste für die Vorbereitung

  • Aktuelle und vollständige Jahresabschlüsse sowie eine zeitnahe betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Nachvollziehbare Planung mit Annahmen, die sich belegen lassen
  • Vollständige Aufstellung vorhandener Sicherheiten mit realistischer Bewertung
  • Angebote und Kostenvoranschläge für die geplanten Investitionen
  • Darstellung der Eigenmittel und der Gesamtfinanzierung
  • Persönliche Unterlagen der Gesellschafter und Geschäftsführer

Bürgschaftsentgelt, Haftungsumfang und laufende Pflichten

Für die Übernahme der Bürgschaft erhebt die Bürgschaftsbank ein Entgelt. Dazu gehören üblicherweise eine einmalige Bearbeitungsgebühr und ein laufendes Bürgschaftsentgelt, das auf den verbürgten Betrag berechnet wird. Die Höhe hängt vom Institut, vom Programm und von der Laufzeit ab, konkrete Werte werden hier nicht genannt. Diese Kosten sind bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung des Vorhabens einzuplanen und können auch die Gesamtkosten des Kredits beeinflussen.

Die Bürgschaft deckt immer nur einen Anteil des Kredits ab, nie den gesamten Betrag. Der verbleibende Teil bleibt Risiko der Bank, was deren Sorgfalt bei Prüfung und Überwachung sichert. Wie hoch der Anteil im Einzelfall ausfallen darf, regeln die Richtlinien der jeweiligen Bürgschaftsbank. Zusätzlich verlangen manche Institute bestimmte Absicherungen durch die Gesellschafter, etwa persönliche Haftungserklärungen, soweit dies im Einzelfall erforderlich und angemessen ist.

Eine Bürgschaft ersetzt fehlende Sicherheiten, nicht fehlende Tragfähigkeit. Die Bank und die Bürgschaftsbank prüfen zuerst, ob das Vorhaben aus eigener Kraft bedient werden kann.

Beispielrechnung zur Einordnung der Kosten

Die folgende Rechnung ist ein rein illustratives Beispiel ohne Bezug zu aktuellen Konditionen. Angenommen, ein Unternehmen finanziert ein Vorhaben über einen Kredit, wobei die Bank nur einen Teil über eigene Sicherheiten abgedeckt sieht. Die Bürgschaft deckt einen Anteil des Kredits ab, sodass die Bank das Vorhaben bewilligen kann. Das Unternehmen zahlt eine einmalige Gebühr und ein jährliches Entgelt auf den verbürgten Teilbetrag. Der wirtschaftliche Nutzen entsteht dadurch, dass die Investition überhaupt finanziert werden kann. Ob sich die zusätzlichen Kosten lohnen, zeigt der Vergleich mit dem erwarteten Ertrag des Vorhabens und mit der Alternative, die Investition nicht durchzuführen.

Wer rechnet, sollte die Bürgschaftskosten in die Liquiditätsplanung aufnehmen und den Effekt auf die Kapitaldienstfähigkeit prüfen. Eine Gegenüberstellung mit anderen Finanzierungsbausteinen, die gesamten Möglichkeiten der Investitionsfinanzierung eingeschlossen, hilft bei der Entscheidung.

Abgrenzung zu KfW und Landesförderinstituten sowie typische Stolperfallen

Im Förderdschungel werden Bürgschaften häufig mit anderen Instrumenten verwechselt. Die Unterschiede sind für die Wahl des passenden Weges entscheidend, weil sich Zweck, Risikoträger und Antragsweg unterscheiden. Die Förderbank des Bundes stellt unter kfw.de ihre Programme dar, die grundsätzlich ebenfalls über die Hausbank beantragt werden.

InstrumentWirkungKernfrage
Bürgschaft der BürgschaftsbankAusfallbürgschaft für einen Teil eines Bankkredits, ersetzt fehlende KreditsicherheitenFehlen der Bank ausreichende Sicherheiten?
Haftungsfreistellung im Rahmen von KfW-ProgrammenDie Bank wird im Rahmen eines Förderkredits teilweise vom Risiko freigestelltSoll das Risiko der Hausbank innerhalb eines Förderdarlehens sinken?
Förderdarlehen von LandesförderinstitutenZinsgünstige Darlehen, teils mit Haftungsfreistellung oder eigenen BürgschaftsangebotenWelche Programme bietet das Bundesland für das Vorhaben?
ZuschüsseNicht rückzahlbare Förderung für bestimmte ZweckeGibt es ein passendes Programm mit Zuschuss?

Die Haftungsfreistellung der KfW entlastet die Hausbank im Rahmen eines Förderkredits, ist aber an das jeweilige Programm gebunden. Die Bürgschaft der Bürgschaftsbank ist dagegen nicht an einen einzelnen Förderkredit gekoppelt und kann auch mit Krediten der Hausbank ohne Förderprogramm verbunden werden. In der Praxis lassen sich beide Instrumente kombinieren, sofern die jeweiligen Bedingungen und die Regeln zur Kumulierung von Förderungen dies zulassen. Landesförderinstitute bieten teils eigene Garantie- oder Haftungsfreistellungsinstrumente an, deren Verhältnis zur Bürgschaftsbank des Landes sich je nach Bundesland unterscheidet. Eine frühe Abstimmung mit der Hausbank verhindert Doppelarbeit.

Typische Stolperfallen

Die häufigsten Probleme entstehen nicht bei der Bürgschaft selbst, sondern bei der Vorbereitung. Zu den klassischen Fehlern zählen unvollständige Unterlagen, unrealistische Planungsannahmen und ein zu später Antrag. Auch die Erwartung, die Bürgschaft ersetze die Bonitätsprüfung der Hausbank, führt zu Enttäuschungen.

  • Vorhaben wird begonnen, bevor Zusage oder Antrag vorliegen
  • Sicherheitenlücke wird nicht beziffert, sodass der Bürgschaftsbedarf unklar bleibt
  • Planzahlen stützen sich auf nicht belegte Annahmen
  • Kosten der Bürgschaft fehlen in der Liquiditätsplanung
  • Berichtspflichten und Auflagen aus der Bürgschaftsurkunde werden im Betrieb nicht nachgehalten

Nach der Bewilligung bleibt der Betrieb in der Pflicht. Veränderungen in der Gesellschafterstruktur, Abweichungen vom Vorhaben oder Zahlungsschwierigkeiten sind der Hausbank frühzeitig mitzuteilen. Wer offen kommuniziert, erhält im Zweifel eher Spielraum für Anpassungen als bei einer späten Meldung.

Einordnung für die Finanzierungsstrategie

Eine Bürgschaft ist ein Baustein, kein Selbstzweck. Sinnvoll ist sie vor allem dann, wenn das Vorhaben betriebswirtschaftlich überzeugt, die Bank aber an ihrer Sicherheitenpolitik festhalten muss. Geschäftsführer sollten deshalb vor dem Bankgespräch klären, welche Vermögenswerte verfügbar sind, wie diese bewertet werden und welcher Anteil der Finanzierung tatsächlich ungedeckt bleibt. Je genauer diese Lücke beziffert wird, desto zielgerichteter lässt sich der Bürgschaftsbedarf begründen.

Ebenso wichtig ist die Frage, ob Alternativen existieren. Manchmal genügt eine Anpassung der Finanzierungsstruktur, etwa durch zusätzliche Eigenmittel, eine gestaffelte Investition oder ein Förderprogramm mit Haftungsfreistellung. In anderen Fällen ist die Bürgschaft der einzige realistische Weg, um ein Vorhaben ohne die Verpfändung privater Vermögenswerte umzusetzen. Diese Abwägung gehört in die schriftliche Finanzierungsplanung und sollte mit der Hausbank offen besprochen werden.

FAQ

Kann ich die Bürgschaft direkt bei der Bürgschaftsbank beantragen?
In der Regel nicht. Der Antrag wird über die Hausbank gestellt, die den Kredit ausreicht. Ein erstes Gespräch mit der Bank ist daher der richtige Einstieg.

Deckt die Bürgschaft den gesamten Kredit ab?
Nein, die Bürgschaft deckt nur bis zu einem Anteil des Kredits ab. Der Rest bleibt Risiko der Bank. Den zulässigen Anteil legt die zuständige Bürgschaftsbank fest.

Muss ich mit meinem Privatvermögen haften?
Das hängt vom Einzelfall und vom Institut ab. Häufig werden persönliche Haftungserklärungen der Gesellschafter oder Inhaber erwartet. Die Bedingungen sind vor Antragstellung zu klären.

Ist die Bürgschaft ein Zuschuss?
Nein. Es handelt sich um eine Haftungsübernahme, für die ein Entgelt zu zahlen ist. Der Kredit selbst muss vollständig zurückgezahlt werden.

Wo finde ich die aktuellen Konditionen?
Maßgeblich sind die Angaben der Bürgschaftsbank des Bundeslandes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Einen Überblick bietet der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.