Planungsprämissen bilden das Fundament jeder Unternehmensplanung, werden in der Praxis mittelständischer Betriebe jedoch häufig nur implizit gesetzt und selten systematisch dokumentiert. Eine Umsatzplanung, ein Investitionsbudget oder ein Liquiditätsplan beruhen stets auf Annahmen zu Absatzmengen, Preisen, Zinssätzen, Personalkosten oder Lieferantenpreisen, die zum Zeitpunkt der Planerstellung getroffen werden müssen, ohne dass ihre spätere Richtigkeit gesichert ist. Werden diese Annahmen nicht dokumentiert, entsteht im Zeitverlauf eine erhebliche Wissenslücke zwischen den ursprünglichen Planungsverantwortlichen und den Personen, die später mit der Analyse von Abweichungen befasst sind. Zudem lässt sich im Nachhinein weder nachvollziehen, warum eine Planung von der tatsächlichen Entwicklung abweicht, noch lässt sich frühzeitig erkennen, wann eine Prämisse ihre Gültigkeit verliert und die Planung angepasst werden muss. Für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat ist die Nachvollziehbarkeit von Planungsprämissen zudem aus Gründen der Sorgfaltspflicht relevant, insbesondere wenn Planzahlen als Grundlage für Kreditverhandlungen, Investitionsentscheidungen oder den Prognosebericht nach § 289 Handelsgesetzbuch (HGB) dienen. Dieser Beitrag erläutert, welche Arten von Planungsprämissen unterschieden werden, wie sie nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung dokumentiert werden sollten und wie ein Prämissen-Controlling als Frühwarnsystem aufgebaut wird.
Titelbild: Foto von Kelly Sikkema auf Unsplash.









